Die Tafel-Idee

In Nordrhein-Westfalen leben rund zwei Millionen Menschen in Einkommensarmut oder sind unmittelbar von ihr bedroht:
Dazu zählen Arbeitslose (darunter viele Alleinerziehende), Geringverdiener und Senioren mit niedriger Rente.Die meisten von Ihnen kommen trotz Sparsamkeit nur schwer über die Runden. Wenn das Geld knapp ist, wird häufig an der Ernährung gespart.

Insbesondere frisches Obst und Gemse sowie Milch und Fleisch werden zu Luxusgütern, die sich die Betroffenen oft nicht leisten können.

Gleichzeitig fallen täglich in Supermärkten, in Hotels und Restaurants, auf Veranstaltungen, Wochenmärkten, im Einzel- und Lebensmittelgroßhandel oder beim Hersteller große Menge an Lebensmittel an, die im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verwendet werden, obwohl ihr Zustand noch einwandfrei ist.

Wir bemühen uns um einen Ausgleich: Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die sonst vernichtet würden und verteilen diese an sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen. Ein Idee, von der alle profitieren: Bedürftige erhalten qualitativ hochwertige Nahrungsmittel und Lebensmittel- spender übernehmen soziale Verantwortung.


 

Der Landesverband

Der Landesverband der Tafeln in NRW e.V. wurde am 30.03.2012 unter der Schirmherrschaft der damaligen Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, in Düsseldorf gegründet.

   

Im November 2018 erfolgte die Umbennung in "Tafel Nordrhein-Westfalen e.V.".

Die Aufgaben des Landesverbandes sind u.a.:

-  Die Belange der Tafeln in NRW zu vertreten
-  Unterstützung der Tafelarbeit vor Ort
-  Vertretung der lokalen Tafeln im Bundesverband "Deutsche Tafel e.V."
-  Akquise von Großspendern
-  Verteilung von Großspenden
-  Lobbyarbeit auf Landes- und Verbandsebene
-  Mitarbeit in sozialen Netzwerken und Wohlfahrtsverbänden in NRW
-  Öffentlichkeitsarbeit

Der Landesverband "Tafel Nordrhein-Westfalen e.V." ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich ausschließlich über Spenden. Ein Mitgliedsbeitrag wird z.Z. nicht erhoben.

Satzung:

Hier finden Sie die > Satzung, die von der Mitgliederversammlung am 3.11.2018 beschlossen wurde. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgereichtes Düsseldorf (VRv10738) erfolgte am 21.2.2019.


 

Der Vorstand

FunktionNameeMail
Vorsitzende (komm.)Claudia Manousekc.manousek@remove-this.tafeln-nrw.de 
Stellvertretende VorsitzendePetra Jungpr@remove-this.tafeln-nrw.de 
Schatzmeister (komm.)Dominik Brauckmann d.brauckmann@remove-this.tafeln-nrw.de 
Schriftführerin (komm.)Marion Muhicm.muhic@remove-this.tafeln-nrw.de     
LogistikerinHildegard Sonnenscheinh.sonnenschein@remove-this.tafeln-nrw.de    

Tafel-Grundsätze

Die Mitglieds-Tafeln der Tafel Deutschland e.V. verpflichten sich, folgende acht Grundsätze bei ihrer Arbeit einzuhalten:

Präambel
Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

 

Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.
Durchführungsbestimmung:

  • Die Tafeln können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben.
  • Der Schwerpunkt muss auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen.
  • Die Abgabe erfolgt unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag. Notwendige Kostenbeiträge sollen so gering wie möglich sein. Der Kostenbeitrag muss sich einerseits am sozialen Auftrag der Tafeln und andererseits an der prekären Situation der Empfängerinnen und Empfänger unserer Leistungen orientieren.
  • Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.
  • Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes.

Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spenderinnen und Spender sowie Sponsorinnen und Sponsoren unterstützt. Tafeln freuen sich über Sach-, Geld- und Zeitspenden. Der Kauf von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn er durch die Spenderin oder den Spender erfolgt und an die Tafeln weitergegeben wird (Sachspende) und/oder für Projekte und Anlässe (z.B. Kinder-, Seniorenprojekte, Weihnachtsfeier, Tafeltag) genutzt wird.

Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen. Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

Grundsatz 5
Der Name „Tafel“ ist als eingetragenes Markenzeichen durch die Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt.
Durchführungsbestimmung:

  • Die Bezeichnung des Vereins oder des Projekts ist grundsätzlich die Ortsbezeichnung in Verbindung mit dem vorangestellten oder nachgestellten Namen „Tafel“ und ggf. e.V., z.B. Tafel Berlin e.V. oder Berliner Tafel e.V.
  • Tafeln in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation verwenden.
  • Davon abweichende Bezeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Tafel Deutschland e.V.
  • Der Name „Tafel“ ist schriftlich bei der Tafel Deutschland e.V. zu beantragen und wird ausschließlich an juristische Personen für konkrete Tafelprojekte vergeben.
  • Das Logo der Tafel Deutschland e.V. sollte von der lokalen Tafel in Form und Farbe mit der jeweiligen Ortsbezeichnung ohne jede Veränderung übernommen werden.

Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.
Durchführungsbestimmung:

  • Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafel-Arbeit, z. B. bei Tafel-Neugründungen oder bei bereits bestehenden Tafeln, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Bedürftigen vor Ort angestrebt werden.
  • Ist dies nicht möglich, ist der zuständige Landesverband hinzuzuziehen.
  • Die Tafeln tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
  • Die Tafeln helfen einander mit dem Ziel, die lokale Tafel-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.

Grundsatz 7
Die Tafel-Grundsätze der Tafel Deutschland e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Tafel erklärt durch ihre Mitgliedschaft in der Tafel Deutschland e.V. und die Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

Grundsatz 8
Die Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafel-Grundsätze.
Bei Nichteinhaltung der Tafel-Grundsätze beantragt die Tafel Deutschland e.V. in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband ein Verfahren zur Aberkennung des Namens „Tafel“ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Tafel Deutschland e.V.